Schutzkonzept

(Stand Februar 2018) Die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, die als Kinder und Jugendliche eine besonders gefährdete und verletzliche Zielgruppe darstellen, ist für uns mit einer besonderen Verantwortung verknüpft. Ziel unserer Arbeit als Vormundschaftsverein ist das Wohlergehen der jungen Geflüchteten, der Schutz vor Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt gehört unabdingbar dazu. Zu Recht fordert das Bundeskinderschutzgesetz für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ein Schutzkonzept.

Seit Ende 2016 haben wir ein auf die Arbeit lifelines abgestimmtes, sechsteiliges Schutzkonzept, das wir als Teil unseres Leitbildes ansehen – wohl wissend, dass es fortlaufend überprüft bzw. weiterentwickelt werden muss.

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Schon seit 2012 legen alle Ehrenamtlichen, um sich bei lifeline als Einzelvormünder*innen oder informelle Begleiter*innen registrieren und an unbegleitete minderjährige Geflüchtete vermitteln lassen zu können, ein erweitertes Führungszeugnis vor. Das gilt natürlich auch für alle lifeline-Mitarbeiter*innen.

  • Vier-Augen-Prinzip bei Erstgesprächen mit den Ehrenamtlichen

Alle Erstgespräche mit Ehrenamtlichen, die bereit sind Vormundschaften oder informelle Begleitungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete  zu übernehmen, werden seit 2016 mit zwei in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erfahrenen Personen durchgeführt.

  • Selbstverpflichtungserklärung

Jedem oder jeder dieser Ehrenamtlichen wird beim Erstgespräch eine Selbstverpflichtungserklärung zur Unterschrift vorgelegt. Diese Selbstverpflichtungserklärung ist inzwischen auch von den lifeline-Mitarbeiter*innen, Mitgliedern des Vorstandes und allen derzeit aktiven Ehrenamtlichen unterschrieben worden, die sich schon vor 2016 für die Übernahme einer Vormundschaft oder Begleitung für junge Geflüchtete gemeldet haben.

  • Handlungsleitlinien für Haupt- und Ehrenamtliche

Um sich dem Thema „Kinder- und Jugendschutz“ konkret anzunähern, hat lifeline für die Haupt- und Ehrenamtlichen Handlungsleitlinien bezüglich des alltäglichen Umgangs mit minderjährigen Geflüchteten formuliert, die der Prävention von Grenzverletzungen oder Übergriffen dienen sollen.

  • Fortbildungsangebot für Ehrenamtliche zum Thema Kinderschutz

Den Ehrenamtlichen, die eine Vormundschaft eines unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten oder eine informelle Begleitung übernommen haben, werden im Jahr ein bis zwei Fortbildungen mit Fachreferenten*innen zum Thema Kinderschutz angeboten.

  • Notfallplan

Zum Schutzkonzept gehört als sechstes Element noch der Notfallplan, welcher im Falle von vermuteten oder bestätigten Grenzverletzungen sowie Kindesmissbrauch die dann notwendigen Handlungsstrategien für lifeline enthält.

Ansprechpartnerin für den Kinder- und Jugendschutz bei lifeline ist:
Dorothee Paulsen (Mobil 01573-0725463)

Hier können die Selbstverpflichtungserklärung, unser Leitbild und unsere Handlungsleitlinien heruntergeladen werden.