Wir von lifeline e.V. freuen uns sehr und danken Allen für die Unterstützung!
Veröffentlicht am
Einladung zum
Flüchtlings- und einwanderungspolitischen
HEARING zur BUNDESTAGSWAHL 2021
Am Dienstag, den 17. August, 10 bis 14°° Uhr
Beim Offenen Kanal Schleswig-Holstein
24 Organisationen laden Vertreter*innen demokratischer Parteien aus Schleswig-Holstein zu einem Hearing ein. Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl sollen bestehende flüchtlings- und einwanderungspolitische Handlungsbedarfe diskutiert werden. Ihre Teilnahme zugesagt haben:
MdL Tobias von der Heyde, CDU
MdL Ralf Stegner, SPD
MdB Gyde Jensen und JuLi Max Mordhorst, FDP
MdB Luise Amtsberg und Ratsfrau Marlene Langholz-Kaiser, Bündnis 90/Die Grünen
MdB Lorenz Gösta Beutin, Die Linke
Stefan Seidler, Ratsherr und Mitglied im SSW-Landesvorstand
Zur Sprache kommen sollen u.a.: das Recht auf Asyl, das aufenthaltsrechtliche Verwaltungshandeln, der Zugang zu unabhängiger Beratung sowie zu Arbeit, Ausbildung und Sprache, die Sozial- und Gesundheitsversorgung, die Bedarfe besonders Schutzbedürftiger, die migrantische Selbstorganisation und Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung.
Online Zusehende können sich per eMail mit Fragen in die Diskussion einbringen.
Das Hearing wird später auf der Internet-Seite des Offenen Kanals www.oksh.de und im Zuge einer Sonderausgabe des Magazins „Der Schlepper“ dokumentiert.
Moderation: Veronica Laleye, Journalistin und Diversity-Managerin, Hamburg
Veranstaltende:
Amnesty International Kiel • Antidiskriminierungsverband SH • Arbeiterwohlfahrt LV SH • Caritas SH • DGB/KERN • Diakonie SH • Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche • Flüchtlingsrat SH • Fremde brauchen Freunde NF • HAKI • Landesjugendring SH • Landesverband Frauenberatung SH • lifeline-Vormundschaftsverein SH • Medibüro Kiel • Netzwerke Alle an Bord!, Mehr Land in Sicht! und IQ • Paritätischer SH • Refugee Law Clinic Kiel • Refugio Stiftung SH • Seebrücken SH • Türkische Gemeinde in SH • ZBBS • zebra
Information und Kontakt:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. • Projekt Landesweite Flüchtlingshilfe
Die Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und der lifeline-Vormundschaftsverein begrüßen die Initiative Schleswig-Holsteins, die im Bundesrat am 28. Mai zur Abstimmung kommt, die Inhaftierung von minderjährigen Kindern und Jugendlichen –allein oder im Familienverbund –zwecks folgender Abschiebung grundsätzlich gesetzlich auszuschließen.
Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, erklärt dazu: „Die Landesflüchtlingsräte lehnen Abschiebungshaft und erst recht die Inhaftierung von Familien und Minderjährigen grundsätzlich ab.“
Nach den Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention, an die Deutschland völkerrechtlich gebunden ist, sei eine Inhaftierung von Minderjährigen vor einer geplanten Abschiebung unverhältnismäßig und ein Verstoß gegen das Kindeswohl. Dem trage der Antrag im Bundesrat Rechnung erklärt Günter Burkhard, Geschäftsführer bei PRO ASYL: „Wir fordern alle Landesregierungen auf, dem Vorhaben am Freitag zuzustimmen, damit der Bundestag diese überfällige Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause beschließen kann!“
Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL weisen darauf hin, dass der vorliegende Gesetzesantrag die Frage der möglichen Inhaftierung von Minderjährigen an Flughäfen (§ 18a AsylG) außen vorlässt. Die Verbände fordern, dass Haft Minderjähriger zwecks Abschiebung ausnahmslos gesetzlich untersagt wird und dieser Passus daher in den Gesetzentwurf aufgenommen wird. „Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind regelmäßig aufgrund der Erlebnisse ihrer nicht selten lebensgefährlichen Flucht als schwer belastet und traumatisiert zu betrachten“, mahnt Dorothee Paulsen vom lifeline-Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Flüchtlingein Schleswig-Holstein. Diese Kinder daraufhin neben der zwangsweisen Abschiebung auch noch der Inhaftierung anheim zu stellen, sei als strukturelle Körper-und Kindeswohlverletzung entschieden abzulehnen.
Auch das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention stehen der Inhaftierung Minderjähriger deutlich entgegen. Der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verbietet deswegen auch die Zivilhaft für Minderjährige in praktisch allen Fällen.
Minderjährige Geflüchtete sind als besonders Schutzbedürftige gem. Art. 21 der EU-Aufnahmerichtlinie, die insbesondere Alleinerziehende und deren Kinder schützt, zu betrachten.
Hintergrund:
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 04. Mai 2021 einen Gesetzesantrag beim Bundesrat vorgelegt (BR Drs. 344/21), der in Abänderung von § 62 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zum Ziel hat, die Inhaftierung von Minderjährigen in Abschiebungshaft kategorisch auszuschließen.
96 Organisationen und Initiativen verurteilen aufs Schärfste die geplante Abschiebung mitten im Lockdown in das Kriegs- und Krisengebiet Afghanistan
Wie im Dezember letzten Jahres wieder begonnen, setzt Deutschland seine monatlichen Abschiebungen nach Afghanistan auch 2021 fort. Abschiebungen in ein Land, welches 2020 schon das zweite Mal in Folge vom Institute for Economics & Peace in seinem Global Peace Index 2020[1] als das gefährlichste Land der Welt eingestuft wurde. Am 31. Januar 2021 hat das Auswärtige Amt Afghanistan als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) ausgewiesen und als Konsequenz seine Reise- und Sicherheitswarnungen noch weiter verschärft, da Afghanistan von COVID-19 besonders stark betroffen sei und das Gesundheitssystem den Belastungen nicht standhalte.[2] Im September 2020 stellte das Oberverwaltungsgericht Bremen[3] und im Dezember 2020 auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg[4] außerdem fest, dass auch gesunde, alleinstehende Männer ohne soziales Netzwerk in Afghanistan nicht dorthin abgeschoben werden dürfen, da sie aufgrund der durch die Corona-Pandemie verschlechterten wirtschaftlichen Lage nach einer Abschiebung ihre elementarsten Bedürfnisse absehbar nicht decken können. Ungeachtet dessen plant Deutschland am 9.2.2021 den nächsten Abschiebeflug nach Afghanistan, bei dem sich erfahrungsgemäß wieder viele Bundesländer beteiligen werden. Während in Deutschland einerseits um jedes Leben gekämpft wird, werden andererseits Menschen in ein Covid19- Hochrisiko- und Kriegsgebiet abgeschoben und die lebensbedrohliche Situation dort wissentlich in Kauf genommen. Der Sammelcharter am 9. Februar wäre der erste Abschiebflug aus Deutschland seit der informellen „Joint Declaration on Migration Cooperation“[5], die die Europäische Union und Afghanistan im Januar dieses Jahres unterzeichnet haben und die für unbestimmte Zeit gelten soll. Demnach können künftig monatlich bis zu 500 Flüchtlinge aus der EU nach Afghanistan abgeschoben werden. Unter den von der Abschiebung am 9. Februar Betroffenen sind voraussichtlich der 22jährige Hasib aus Kempten/Allgäu, der dort zur Schule ging, jobbte, Fußballspielen liebt, eine Ausbildung beginnen wollte und jetzt in Abschiebehaft in Ingelheim sitzt[6] sowie der 20jährige H. aus NRW, der im Iran geboren wurde, mit neun Jahren nach Deutschland kam, noch nie in Afghanistan war und dort auch keine Angehörigen hat.[7] Um nur zwei Schicksale zu nennen. Der Schutz von Menschenleben während einer globalen Pandemie einzigartigen Ausmaßes kann nicht an nationalen Grenzen halt machen und vom Aufenthaltsstatus oder der Nationalität abhängen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sofort jegliche Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen und Menschenleben zu schützen!
Die Pressemitteilung mit der Liste der Organisationen und Initiativen finden Sie hier:
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