Moin liebe Ehrenamtliche und Interessierte,
Torsten Döhring, Stellvertreter des Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, wird über den Begriff der “Mitwirkungspflicht” referieren. Alle Geflüchtete sehen sich gezwungen für die Entwicklung einer Bleibeperspektive ihre Identität gegenüber der jeweiligen Ausländerbehörde darzulegen und zu klären. Nicht erst seit den “Hau-ab-Gesetzen” dient die Mitwirkungspflicht als Druckinstrument. Wirken Geflüchtete bei der Identitätsklärung nicht mit, steht den Behörden ein Insturmentarium an Sanktionen zur Verfügung. Dies reicht von der Verwehrung der Ausbildungsduldung bis hin zur “Duldung light”, der Einschränkung von Leistungen auf ein absolutes Minimum. Torsten Döhring wird uns einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen liefern.
Die Veranstaltung findet digital über die Software “Zoom” statt. Der Link zur digitalen Veranstaltung geht den Teilnehmer*innen einen Tag vor der Veranstaltung als Link per Email zu.
Der digitale Veranstaltungsraum wird ab 16:15 Uhr geöffnet sein, so dass bei etwaigen technischen Problemen Hilfe geleistet werden kann.
Datum: Dienstag, 29.9.2020, 17-20 Uhr
Ort: digitale Veranstaltung über die Software Zoom
Anmeldungen werden ab sofort entgegen genommen, entweder telefonisch unter 0431/2405828 oder per Email unter lifeline@frsh.de
Es grüßt freundlich und wünscht eine schöne Zeit
Konrad Paul