Jugendliche bleiben außen vor?!

2.12.2022
Zur heutigen Abstimmung im Bundestag:

lifeline e.V. und Flüchtlingsrat: Chancen-Aufenthaltsrecht soll nur selektiv Chancen vergeben.

Beim neuen Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete Geflüchtete gibt es auf den letzten Metern noch einige gravierende Änderungen: Unter anderem wird gegenüber dem ersten Gesetzentwurf der Stichtag auf den 31.10.2022 verschoben und das Chancen-Aufenthaltsrecht auf 18 Monate verlängert.

Aber es gibt auch eine gravierende Verschlechterung: Jugendliche und junge Erwachsene sollen eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a Aufenthaltsgesetzt nur erhalten, wenn sie mindestens ein Jahr geduldet wurden. Für ein Aufenthaltsrecht nach §25b AufenthG gilt diese Einschränkung nicht.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll heute in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen werden.

Flüchtlingsrat und Vormundschaftsverein lifeline rufen den Bundestag auf, dem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen, sondern Nachbesserung zugunsten der jugendlichen Geflüchteten durchzusetzen.

Es war ein langer Weg zu dieser Gesetzesnovelle: Die Voraufenthaltszeit für gut integrierte Jugendliche, um nach §25a AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, soll endlich von vier auf drei Jahre verkürzt werden. Ein Meilenstein für die jungen Menschen, deren Bemühungen damit wesentlich schneller zu der so notwendigen Aufenthaltsverfestigung – und damit zu Sicherheit und erfolgreicher Integrationsperspektive – führen können.

Nun soll diesen jungen Menschen, die nach allen Erfahrungen – wenn man sie lässt – in kürzester Zeit Höchstleistungen vollbringen, ein Duldungsjahr auferlegt werden. Ein Jahr, in dem sie beim Bildungs- und Arbeitsmarktzugang ausgebremst werden, ständig die Abschiebung droht und sie so weiter einer demotivierenden Unsicherheit ausgesetzt sind.

„In der Begleitung von jungen Geflüchteten erleben wir täglich, dass aber gerade Sicherheit, Perspektive und Selbstwirksamkeit für die Jugendlichen entscheidend sind“, erklärt Dorothee Paulsen, Referentin beim Vormundschaftsverein für minderjährige Geflüchtete – lifeline e.V.

Dieser „faule Kompromiss“ (PE BumF, tdh, JoG und PRO ASYL v. 30.11.2022) bewirkt aber das Gegenteil. „Und er sendet das Signal, dass die politische Verweigerung wirksamen Flüchtlingsschutzes künftig besonders auf dem Rücken derer ausgetragen werden soll, die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz den höchsten Schutzanspruch und gleichzeitig am wenigsten Stimme haben“, mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Angesichts von Arbeits- und Fachkräftemangel und zu vielen unbesetzten Ausbildungsstellen sei dies zudem für die gesamte Gesellschaft eine widersinnige Entscheidung, ausgerechnet hochmotivierte junge Menschen auszubremsen.

Pressekontakt:

lifeline e.V., Dorothee Paulsen, T. 0431 – 240 58 27, dorothee.paulsen(at)lifeline-frsh.de
Flüchtlingsrat SH, Martin Link, T. 0431-5568 5640, public(at)frsh.de

Wegweisendes Urteil des EuGH – Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten

lifeline e.V. begrüßt das lang erwartete Urteil des EuGH vom 1.8.2022 und schließt sich den Forderungen des Flüchtlingsrats Niedersachsen an. Im Folgenden die Stellungnahme des Flüchtlingsrats Niedersachsen:

“Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1.8.2022 in zwei wegweisenden Urteilen in Deutschland entschieden, dass Eltern bzw. Kindern der Familiennachzug auch dann nicht verwehrt werden darf, wenn die Kinder zum Zeitpunkt der Asylantragsstellung minderjährig waren und im Laufe der Zeit volljährig wurden.

Auf dieses Urteil musste über vier Jahre gewartet werden. Im April 2018 entschied der EuGH in einem Fall aus den Niederlanden, dass Eltern von unbegleiteten Minderjährigen mit Flüchtlingsanerkennung auch dann zu ihren Kindern nachziehen dürfen, wenn die Kinder im Laufe des Asylverfahrens volljährig werden. Entscheidend sei, dass das Kind zum Zeitpunkt der Stellung seines Asylantrags minderjährig war. Trotz der Eindeutigkeit dieses Urteils haben die deutschen Auslandsvertretungen seine Umsetzung bislang verweigert. Die Begründung: Das niederländische Recht wäre mit dem Deutschen nicht vergleichbar und das Urteil deshalb auf die Bundesrepublik nicht übertragbar. Im Ergebnis hat die Ignoranz deutscher Auslandsvertretungen junge Menschen jahrelang von ihren Familien getrennt und das Recht auf Familienleben elementar verletzt.

In den vergangenen Jahren haben Verzögerungen auf Seiten der Behörden bei der Bearbeitung von Asyl- oder Visumanträgen die Zusammenführung in vielen Fällen verhindert. Wenn der/die Minderjährige im Laufe dieser Verfahren volljährig wurde oder zu werden „drohte”, wurden Visa-Anträge entweder abgelehnt oder das Verfahren bis zu einer Entscheidung des EuGH zu den dort anhängigen Fällen aus Deutschland „eingefroren.” Nun ist klar: Die Ablehnung der Erteilung eines nationalen Visums zum Zweck der Familienzusammenführung verstieß in diesen Fällen gegen das Unionsrecht.

In seiner Entscheidung vom 01. August 2022 kommt der EuGH – wie erwartet – in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik zu dem Schluss, dass bei Familienzusammenführung mit Minderjährigen deren Alter zum Zeitpunkt des Asylantrags – ob des eigenen oder das der in Deutschland lebenden Eltern(teile) – maßgebend ist. Äußere Umstände, die sie selbst nicht in der Hand haben, wie etwa langwierige Asyl- oder Visumsverfahren, dürften den Antragsstellenden nicht zum Nachteil gereicht werden.

Die Entscheidung des EuGH hat grundsätzliche Bedeutung und ist somit nicht nur für die konkret entschiedenen Einzelfälle, sondern für Behörden und Gerichte in allen Mitgliedstaaten bindend. Deshalb bedeutet das Urteil des EuGH für viele Familien – in Deutschland und darüber hinaus – eine Chance auf die erhoffte und lang erwartete Zusammenführung mit ihren Angehörigen.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert eine schnelle Visumerteilung in allen bisher „eingefrorenen” Verfahren. Darüber hinaus muss es unbürokratische Lösungen für die Geflüchteten geben, deren Anträge in der Vergangenheit mit Verweis auf die (nahende) Volljährigkeit des Kindes abgelehnt wurden. Zuletzt muss auch für Personen, die es versäumt haben, einen Antrag auf Familiennachzug innerhalb der drei-Monatsfrist zu stellen, Möglichkeiten geschaffen werden, dies nachzuholen, denn viele Anspruchsberechtigte waren sich dieser Frist nicht bewusst oder haben sie in dem Glauben verstreichen lassen, mit der Volljährigkeit des Kindes wäre alle Hoffnung auf eine Zusammenführung verloren.”

lifeline e.V. fordert an dieser Stelle außerdem, dass auch für Menschen mit subsidiärem Schutz bei Familienzusammenführung mit Minderjährigen deren Alter zum Zeitpunkt des Asylantrags – ob des eigenen oder das der in Deutschland lebenden Eltern(teile) – als maßgebend erachtet werde. Ein Urteil in dieser Richtung steht noch aus. In diesem Sinne fordert auch Pro Asyl “Die Bundesregierung muss endlich ihren Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nachkommen und die Visavergabe beschleunigen und digitalisieren sowie subsidiär Schutzberechtigte beim Familiennachzug Flüchtlingen gleichstellen. Denn ansonsten müssen viele nach Deutschland geflüchtete Menschen weiterhin jahrelang auf ihre engsten Angehörigen warten.”

Weitere Informationen finden Sie/ findet ihr in den folgenden Links.

Bericht des Flüchtlingsrates Niedersachsen

Pressemitteilung des EuGH

Hinweise von Pro Asyl

Zu den Sondierungsgesprächen in Schleswig-Holstein:

Gemeinsame Presseerklärung

Kiel, 15.5.2022

Gleichbehandlung, Integrationsförderung, Gesundheit für alle und ein Einwanderungsministerium

Zivilgesellschaftliche Fachorganisationen adressieren an die künftig in Schleswig-Holstein Koalierenden dringende einwanderungspolitische Handlungsbedarfe

Nach Verlauten finden am Dienstag zwischen CDU und FDP sowie zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen Sondierungsgespräche über die mögliche Fortsetzung der Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein statt. Infrastruktur, Umwelt, Wirtschaft, Klima – an zentralen Themen mangelt es den Verhandelnden nicht.

Aber Schleswig-Holstein ist auch ein Einwanderungsland mit vielfältigen politischen Handlungsbedarfen. Der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen im Bundesland betrug im Jahr 2020 ca. 8,5 Prozent. 17,2 Prozent der Bevölkerung haben einen sogenannten Migrationshintergrund. Jährlich kommen etwa 4.000 Geflüchtete ins Land – bis dato sind darüber hinaus allein 15.000 v.a. Frauen und Minderjährige aus der Ukraine hierher geflüchtet. Über 10.000 Menschen sind aufenthaltsrechtlich geduldet. Doch ohne eine forcierte Einwanderung und systematische Arbeitsmarktintegration der nichtdeutschen Inländer:innen werden bis 2035 ca. 180.000 Beschäftigte auf dem schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt fehlen.

Die ihres Erachtens bestehenden vielfältigen Handlungsbedarfe im Feld der flüchtlings- und Einwanderungspolitik haben 25 schleswig-holsteinische Fachorganisationen schon im Vorfeld der Landtagswahlen den demokratischen Parteien ausführlich dargelegt und veröffentlicht (https://www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_104/S104_4-5.pdf).

„Die neue Landesregierung sollte sich nach dem Vorbild der Aufnahme ukrainischer Schutzsuchender dafür stark machen, dass künftig Aufenthalt, Zugang zu Sprachförderung, Bildung und Arbeit und volle Sozialleistungen für alle Geflüchteten gleich gelten und keine Diskriminierung nach Herkunft geschieht”, fordert Michael Wulf, Vorsitzender beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Die Fachorganisationen zeigen sich sowohl mit Blick auf eine bedarfsgerechte Flüchtlingsaufnahme wie auch auf wirtschaftliche, demographische und arbeitsmarktliche Bedarfe überzeugt, dass eine künftige Koalition gut beraten sei, geduldete Personen systematisch und nachhaltig in Bildung und Beschäftigung zu integrieren, anstatt weiterhin regelmäßig erhebliche Summen für die Ausgrenzung und Aufenthaltsbeendigung von ausreisepflichtigen Geflüchteten auszugeben.

„Schleswig-Holstein muss Menschen Schutz gewähren, die vor Krisen und Kriegen wie in Afghanistan und im Jemen fliehen wollen. Auch dürfen Menschen in den Lagern an den europäischen Außengrenzen nicht vergessen werden. Wir fordern, dass für die anstehende Legislaturperiode eigene Landesaufnahmeprogramme für diese vulnerablen Personen im Koalitionsvertrag festgehalten werden!”, hält Paulina Schneider von den Seebrücken Schleswig-Holstein für unabdingbar.

Gesundheit ist ein Menschenrecht! Die medizinische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung sollte für alle Menschen in Schleswig-Holstein, unabhängig vom Aufenthaltsstatus sichergestellt sein. Die künftige Landesregierung muss gewährleisten, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung diskriminierungs- und barrierefrei ist.

Weil der Weg zu einem von Diversität gekennzeichneten Einwanderungsland an vielen Stellen mit gesellschaftlichen Reibungsverlusten einhergeht, muss die künftige Landesregierung auch den Diskriminierungsschutz normieren, sowie den Antirassismus, die Antidiskriminierung und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts intensivieren. „Ein Landesantidiskriminierungsgesetz muss her und die Landesregierung sollte gegenüber dem Bund mit einer Gesetzesinitiative zur Streichung des mit diskriminierenden Auswirkungen verbundenen Asylbewerberleistungsgesetzes vorstellig werden”, befindet Hanan Kadri vom Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein.

Anfang Mai 2022 hatten 25 Organisationen aus Kirche, Flüchtlingshilfe, Migrant:innenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Migrationsfachdiensten, Antidiskriminierungs- und Beratungsarbeit, Integrationsförderung und Gesundheitsdiensten öffentlich erklärt, dass eine moderne Einwanderungspolitik auch moderner Strategien und Instrumente bedarf: „Um den vielfältigen Herausforderungen in der künftigen Legislaturperiode angemessen gerecht werden zu können, sollten die Flüchtlings-, Einwanderungs- und Integrationspolitik aus der ordnungspolitischen Verortung im Innenressort der Landesregierung entkoppelt und in einem eigenen vollständig für alle Belange der Einwandernden und der Institutionen des Einwanderungslandes Schleswig-Holstein zuständigen Einwanderungsministerium verankert werden.” (Dokumentation, S. 5)

Unterzeichnende:

Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e.V. • Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein • Die Brücke Lübeck und Ostholstein • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.• lifeline – Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Schleswig-Holstein e.V. • SEEBRÜCKEN Schleswig-Holstein • ZBBS e.V.  

Pressekontakt:Martin Link • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. • public@frsh.de • T. 0431-5568 5640

SICHERE AUFNAHME & SICHERES BLEIBEN! Gemeinsam mit 90 weiteren Organisationen hat lifeline e.V. das Bündnispapier zur Landtagswahl Schleswig-Holstein 2022 unterzeichnet

Zahlreiche Kommunen in Schleswig-Holstein haben sich seit 2018 zu Sicheren Häfen erklärt. Ein Sicherer Hafen ist ein Ort der Aufnahme und des Ankommens für Schutzsuchende, insbesondere für jene, die unter katastrophalen Bedingungen an Europas Grenzen festsitzen. Außerdem sollte ein Sicherer Hafen Sicherheit für alle Menschen schaffen, die ganz konkret hier vor Ort leben. Sichere Häfen vermitteln eine andere Lösung für Verteilungsfragen, schaffen Handlungsmöglichkeiten und aktivieren Kommunen und Städte, sich in die Bundes- und EU-Politik einzumischen – gegen die derzeitige
europäische Abschottungspolitik und für eine Willkommens- sowie Solidaritätspolitik. Damit hat das Konzept eine enorme politische Bedeutung. Eine explizite Erklärung des Landes Schleswig-Holsteins zum Sicheren Hafen lehnte die bisherige Landesregierung allerdings ab. Daher fordern wir die zukünftige Landesregierung auf, endlich zu handeln, anstatt weiterhin abzuwarten. Wir appellieren an das Land, dass alle Menschen, die hier leben wollen, auch hierbleiben können. Obwohl für viele Fragen das Aufenthaltsrecht auf Bundesebene geändert werden muss, können die Kommunen und allen voran das Land Schleswig-Holstein schon jetzt rechtliche Spielräume nutzen, um für Menschen ein Bleiberecht zu schaffen und ihnen Sicherheit zu bieten.
Im vergangen Jahr hat Schleswig-Holstein das Abschiebegefängnis in Glückstadt eröffnet. Dessen Betrieb liegt in der Verantwortung Schleswig-Holsteins, aber auch Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg nutzen dort Plätze. Abschiebehaft bedeutet Freiheitsentzug für Menschen, die keine Straftat begangen haben. Durch dieses Instrument erleiden Erwachsene sowie Kinder (Re-)Traumatisierungen.
In Anbetracht der Tatsache, dass Deutschland in Länder abschiebt, in denen erhebliche Gefahren durch Krieg, Folter und schärfste Diskriminierung herrschen, sind die rassistischen Instrumente der Abschiebehaft sowie Abschiebungen grundsätzlich abzulehnen. Jeder hat ein Recht auf ein sicheres und würdevolles Leben. Das Land Schleswig-Holstein kann als positives Beispiel voran gehen, um sich für eine humanitäre Wende in der Asyl- und Migrationspolitik einzusetzen. Die neue Landesregierung sollte eine konsequent wohlwollende und humane Grundhaltung gegenüber Menschen mit unsicherem Aufenthalt einnehmen und ihr Ermessen stets so auslegen, dass auch bei der derzeitigen Gesetzeslage für alle Menschen ein Bleiberecht geschaffen wird. Landesaufnahmeprogramme sind hier zentral, um sichere Fluchtwege für alle Menschen zu schaffen. Das bereits 2021 beschlossene Aufnahmeprogramm für Afghaninnen muss erweitert und sofort umgesetzt werden. Weitere Programme müssen folgen.
Das Land muss zukünftig alle Möglichkeiten ausschöpfen, um menschenrechtsorientierte, schützende und fördernde Lebensbedingungen sowie ein gleichberechtigtes Zusammenleben für alle Menschen zu schaffen – unabhängig von Pass und Aufenthaltstitel.
Als breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordern wir zu den Landtagswahlen am 08. Mai 2022 von der zukünftigen Landesregierung,

  • dass sich Schleswig-Holstein als Land zum Sicheren Hafen erklärt und dadurch kommunale Aufnahme aktiv unterstützt. Diese Aufnahme soll zusätzlich zu gesetzlich vorgeschriebenen Kontingenten passieren.
  • Menschen über sichere Fluchtwege in Schleswig-Holstein ankommen, indem weitere
    Landesaufnahmeprogramme beschlossen sowie umgesetzt werden. Außerdem muss das bereits beschlossene Programm für Afghan*innen unverzüglich realisiert und erweitert werden, um mehr Menschen aufzunehmen.
  • sie sich dafür einsetzt, dass Familien selbstbestimmt zusammen leben können. Das bedeutet, dass die Landesregierung bürokratische Hürden der Familienzusammenführung abschafft und schnelle Verfahren ermöglicht, denn Familien gehören zusammen! Dies gilt für biologische sowie selbstgewählte Familien.
  • sie sicheres Bleiben für alle Menschen ermöglicht! Damit geht einher, das Abschiebegefängnis in Glückstadt sofort ersatzlos zu schließen und Abschiebungen zu beenden.
  • sie Prozesse anstößt, ein neues Gesellschaftsverständnis zu entwickeln, in dem rassistische Strukturen in allen Bereichen abgebaut werden und in dem keine Bringschuld an Schutzsuchende besteht.

Digitale Veranstaltungsreihe zu flüchtlings- und einwanderungspolitischen Handlungsbedarfen und Forderungen zur schleswig-holsteinischen Landtagswahl 2022

Kiel, 11.3.2022

Schleswig-Holstein ist ein Einwanderungsland. Für die Aufnahme von Geflüchteten gelten grundrechtliche und völkerrechtliche Verpflichtungen. Weitere Zuwanderung ist mit Blick auf wirtschaftliche und demographische Bedarfe dringend. Doch Teile der Bevölkerung sind getragen von rechtsextremistischen und rassistischen Überzeugungen und begegnen vermeintlich Nicht-Deutschen mit Ausgrenzung oder Aggression. Migration stellt für zahlreiche Betroffene eine besondere gesundheitliche Herausfor-derung dar. In der Gesellschaft bestehen vielfältige flüchtlings- und einwanderungspolitische Handlungs- und Entscheidungsbedarfe.

Am 8. Mai 2022 sind Landtagswahlen in Schleswig-Holstein. Dann wird sich auch die einwanderungspolitische Zukunft des Bundeslandes entscheiden. Mit Kandidat*innen demokratischer Parteien wollen 24 in der Migrationsarbeit engagierte zivilgesell-schaftliche Akteur:innen in den Wochen vor der Wahl die aus ihrer Sicht bestehenden rechtlichen, sozialen und förderungspolitischen Fragen diskutieren. Bei vier Veranstaltungen werden Politiker:innen darüber Auskunft geben, was Geflüchtete, migrantische Communities, Solidaritätsinitiativen und die schleswig-holsteinische Einwanderungsgesellschaft insgesamt in der 20. Legislaturperiode zu erwarten haben. Die vier Veranstaltungen finden am 15. u. 18. März und am 21. u. 29. April jeweils online statt.

Den Auftakt machen zwei Veranstaltungen zu den Themen Antidiskriminierung & Rassismus und Flüchtlingspolitik:

Dienstag, 15. März 18 – 20 Uhr Antidiskriminierung und Rassismus

Der Lebensalltag von Eingewanderten und anderen People of Color ist gekennzeichnet durch alltägliche Diskriminierungen, durch strukturelle Ausgrenzungen, prekäre Beschäftigungen und rechtliche Ungleichbehandlung. Die Veranstaltenden erwarten von der Politik, Rassismus und Diskriminierung innerhalb der Gesellschaft und in den Institutionen nachhaltig abzubauen und gesetzliche Rahmenbedingungen für eine vielfältige Gesellschaft zu schaffen.

– mit Seyran Papo, CDU Serpil Midyatli, SPD • Jörg Hansen, FDP • Nelly Waldeck, Bündnis 90/Die Grünen • Susanne Spethmann, Die Linke • Lars Harms, SSW

– Moderation: Laura Villwock, RBT AWO und Aljoscha Tischkau, Afrodeutscher Verein SH

– Beteiligte: RBT AWO LV SH e.V., Antidiskriminierungsverband SH e.V., Türkische Gemeinde SH e.V., ZEBRA e.V.

Anmeldung: info@rbt-sh.de

Freitag, 18. März 9 – 13 Uhr Flüchtlingspolitik

Die aktuelle ukrainische Tragödie macht die Politik und Öffentlichkeit einmal mehr auf das Schicksal von Geflüchteten und die Bedarfe von Fachdiensten und anderen Unterstützenden aufmerksam. Veranstaltungsthema ist eine Politik, die Geflüchtete künftig nicht nur durch die ordnungspolitische Brille sieht, die der Not der Schutzsuchenden mit robustem Bleiberecht entspricht und die nachhaltiger Integration vor Aufenthaltsbeendigung den Vorzug gibt. In Kooperation mit dem Offenen Kanal SH.

mit Sybilla Nitsch, SSW • Tarek Saad, SPD • Jan-Marcus Rossa, FDP • Tobias von der Heide, CDU • Aminata Toure, B90/Die Grünen

Moderation: Doris Kratz Hinrichsen, Diakonie SH und Hatice Erdem, Arbeiterwohlfahrt SH

Beteiligte: AWO SH, Diakonie SH, DRK SH, Flüchtlingsrat SH, Kirchenkreis HL/RZ

Anmeldung: https://www.diakonie-sh.de/veranstaltungen/detail/fluechtlingspolitik

Teilnahme: Alle angemeldeten Teilnehmenden bekommen vor der jeweiligen Veranstaltung den Zugangs-web-link per eMail zugeschickt.

Download des Skripts der Veranstaltenden mit Themen und Forderungen: https://bit.ly/35N68aS

Zur gesamten Veranstaltungsreihe finden sich online Informationen: https://www.frsh.de/artikel/einwanderungspolitische-veranstaltungsreihe-zur-landtagswahl-2022/

Veranstaltende:

Afrodeutscher Verein Schleswig-Holstein e.V. • Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e.V. • Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein • Brücke Lübeck/Ostholstein • Caritas LV Schleswig-Holstein • Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Schleswig-Holstein • Diakonisches Werk Schleswig-Holstein • Flüchtlingsbeauftragte der Ev. Luth. Nordkirche • Flüchtlingsbeauftragte im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.• Netzwerke Alle an Bord!, Mehr Land in Sicht! und IQ Netzwerk SH • Lebenshilfe Schleswig-Holstein • lifeline-Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Schleswig-Holstein e.V. • Medibüro Kiel • PARITÄTISCHER Schleswig-Holstein • PSZ – Die Brücke Schleswig-Holstein • RBT AWO LV Schleswig-Holstein e.V. • Refugee Law Clinic Kiel • Refugio Stiftung Schleswig-Holstein • Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. • ZBBS e.V. • ZEBRA e.V.

Kontakt und Information: Martin Link • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. • public@frsh.de • T. 0431-5568 5640

FLÜCHTLINGSRAT SCHLESWIG-HOLSTEIN e.V.

Sophienblatt 82

24114 Kiel

T. 0431-735 000, office@frsh.de, www.frsh.de