lifeline zum Sondierungspapier von Union und SPD

Am vergangenen Samstag haben Union und SPD die Ergebnisse ihrer Sondierungen veröffentlicht
(https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-03-
08_Sondierungspapier_CDU_CSU%20_SPD.pdf
).

Teil 4 des Sondierungspapiers beschäftigt sich mit dem Themenbereich Migration – die Inhalte sind ein Angriff auf die Schwächsten innerhalb unserer Gesellschaft!
Es heißt zunächst: „Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung und wollen Integration ermöglichen.“ Die darauffolgenden Ausführungen machen deutlich, dass es sich dabei lediglich um leere Worthülsen handelt.

So soll die Begrenzung der Migration ergänzend zur Steuerung im Aufenthaltsgesetz verankert werden. Dafür sollen, unabhängig von Asylgesuchen, Zurückweisungen an den deutschen Grenzen erfolgen. Hier wird nicht nur das Recht auf Asyl fundamental angegriffen, Zurückweisungen an den Grenzen sind auch unions- und völkerrechtswidrig. Dies wurde in der Vergangenheit durch umfangreiche Rechtsprechung von deutschen Verwaltungsgerichten wie auch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt. (z.B.: https://www.ecchr.eu/pressemitteilung/egmr-bestaetigt-unrechtmaessigkeit-von-zurueckweisungen-an-den-binnengrenzen/)

Außerdem sollen freiwillige Aufnahmeprogramme, wie zuletzt das Bundesaufnahme-programm Afghanistan, eingestellt und keine neuen aufgenommen werden. Schon bisher ist die Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan eine Bilanz des Scheiterns seitens Deutschlands. Nun jedoch auf eine Abschaffung sämtlicher Programme zu setzen und prinzipiell keine neuen zuzulassen, zeugt von einer schlichtweg menschen-verachtenden Politik ohne jegliche humanitäre Verantwortung.

Der Amtsermittlungsgrundsatz im Asylverfahren soll in einen Beibringungsgrundsatz umgewandelt werden. Bisher sollten Behörden den gesamten Sachverhalt ermitteln, nun soll es alleine den Betroffenen obliegen, Gründe für ihre Schutzbedürftigkeit zu beweisen. Hier wird ein fundamentaler Grundsatz des Rechtsstaats angegriffen und Asylsuchenden das Recht auf ein faires Verfahren genommen.

Darüber hinaus planen CDU/CSU und SPD, weitere Staaten zu sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ zu erklären. Wie u.a. eine Analyse von Pro Asyl (https://www.proasyl.de/news/diesicheren-herkunftsstaaten-des-westbalkans-eine-kritische-analyse/) zeigt, ist die Einstufung der bisher als „sicher“ geltenden Länder nicht mit der tatsächlichen menschenrechtlichen Lage in diesen Staaten vereinbar und widerspricht außerdem dem individuellen Recht auf Asyl.

Für die unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, die wir bei lifeline e.V. begleiten und beraten, ist besonders dramatisch, dass der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten (befristet) ausgesetzt werden soll. Kinder und Jugendliche werden so auf unabsehbare Zeit von ihren Familien getrennt. Wie schon in unserem Appell aus Januar 2025 (https://www.lifeline-frsh.de/appell-demokratierechtsstaatlichkeit-und-menschenrechte-schuetzen/) geschildert, wird hier mit grundlegenden Menschen- und Kinderrechten gebrochen! Der, von der Union propagierte, besondere Schutz der Familie gilt für sie offensichtlich nicht für alle Familien gleichermaßen.

Die bereits eingeführte Bezahlkarte soll deutschlandweit umgesetzt, eine Umgehung verhindert werden. Die Bezahlkarte ist diskriminierend und es wurde mehrfach erfolgreich gegen die aktuelle Umsetzung geklagt, da die persönlichen Lebensumstände nicht genug Berücksichtigung finden. Weitere Informationen unter: https://www.lifeline-frsh.de/vorschlaege-zur-ausgestaltung-derbezahlkarte-in-schleswig-holstein/.

Union und SPD wollen (weiterhin bzw. wieder) nach Afghanistan und Syrien abschieben. Insgesamt soll die Zahl der Abschiebungen mithilfe von sog. Rückführungsabkommen erhöht werden, welche immer einfachere und schnellere Abschiebungen ermöglichen, ohne die tatsächliche Situation sowohl der betroffenen Personen als auch im jeweiligen L and zu berücksichtigen. Des weiteren soll Abschiebehaft ausgeweitet werden, obwohl jede zweite juristisch untersuchte Abschiebehaft rechtswidrig ist (https://www.lsfw.de/statistik.php). Abschiebehaft als freiheitsentziehende Maßnahme zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes (Mensch wird von A nach B gebracht) ist mit Menschenwürde nicht vereinbar. Die hohe Zahl der rechtswidrigen Inhaftierungen zeugt von einer Praxis, die rechtsstaatliche Grundsätze vermissen lässt. Zusätzlich soll noch eine neue Form der Abschiebehaft, ein sog. „Ausreisearrest“, geschaffen werden. Es ist fraglich, wozu genau dieser notwendig sein soll, weil dem deutschen Staat im Aufenthaltsgesetz bereits etliche verschiedene Haftarten für die Inhaftierung vor einer Abschiebung zur Verfügung stehen. Auch die Kompetenzen der Bundespolizei in Hinblick auf Abschiebungen und Abschiebehaft sollen erweitert werden, obwohl an sich die Ausländerbehörden bzw. Landesämter hier in der staatlichen Zuständigkeit sind. Schon jetzt kann die Bundespolizei Anträge auf Abschiebehaft stellen und begleitet Abschiebungen, wo die Ausländerbehörde dies für erforderlich hält.

Im Januar hat die SPD das rechtspopulistische „Zustromsbegrenzungsgesetz“ der Union noch abgelehnt, nun finden sich die grundlegenden Aspekte im gemeinsamen Sondierungspapier wieder.
Das gesamte Papier zeigt klar die nun gemeinsam vertretenen Absichten von CDU/CSU und SPD: Um jeden Preis sollen Einreisen von Schutzsuchenden nach Deutschland verhindert und Abschiebungen ermöglicht werden. Ob dabei Menschenrechte und internationale Abkommen missachtet und letztendlich die betroffenen Personen selbst zu Schaden kommen, spielt anscheinend keine Rolle.


Wir erleben in unserer Arbeit bereits die Auswirkungen des menschenfeindlichen Diskurses der vergangenen Monate, welcher sich in diesem Sondierungspapier manifestiert, auf die jungen Geflüchteten. Sie werden davon verunsichert, leben in Angst vor Ausgrenzung und Anfeindung, können nicht wirklich ankommen, sich zuhause und sicher fühlen. Die Freude derer, die bereits seit Jahren in Deutschland leben und sich als Teil der Gesellschaft gefühlt haben, verwandelt sich in Unsicherheit und Enttäuschung. Dies hat massive Auswirkungen auf die Bewältigung von Entwicklungsaufgaben, auf das Lernen und das Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft. Mit Ermöglichung von Integration hat dieses Papier nichts zu tun. Es fragt sich: Wer hat die Wahl eigentlich gewonnen?


lifeline e.V. steht parteiisch an der Seite der Geflüchteten und fordert:

Die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gelten für alle! Ganz besonders für diejenigen, die aus ihren Herkunftsstaaten fliehen mussten und schutzbedürftig sind. Menschenfeindliche Migrationspolitik, wie sie im Sondierungspapier vorgeschlagen wird, ist nicht Teil der Lösung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Sie ist Teil des Problems. Denn kein Mensch flieht ohne Grund und Menschenrechte dürfen nie wieder (und zwar wirklich nie wieder) infrage gestellt werden.

Ein Einblick in unser Projekt “Gemeinsam an Deck – Geflüchtet und schon da.”

Einen beeindruckenden Einblick in unsere Aktivitäten im Projekt “Gemeinsam an Deck” bieten die Kurzfilme zu verschiedenen Menschenrechten, die die Teilnehmenden, aufbauend auf Workshops zu Kinder- und Menschenrechten, in einem Video-Workshop in Kooperation mit dem Projekt “WeltWege” des Vereins Kast e.V. erstellt haben.

Die Filme können auf der Projektseite unter folgendem link angesehen werden:

https://www.lifeline-frsh.de/gemeinsam-an-deck/

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Appell: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte schützen

Erstmalig seit der der Gründung der BRD wurde am letzten Mittwoch bei
einer Abstimmung im Bundestag eine Mehrheit mit rechtsextremen Stimmen möglich. Die CDU/ CSU und FDP machen damit nicht nur ihre Politik, sie legitimieren damit auch die AfD und ihre rechtsextreme und
verfassungsfeindliche Gesinnung. Sie tragen zur Normalisierung und
Umsetzung rassistischer und faschistischer Ideologie bei. Der am
Mittwoch beschlossene Antrag („5-Punkte Plan“) ist verfassungs- und
europarechtswidrig, rechtspopulistisch und geschichtsvergessen.

Nie wieder ist jetzt – das muss das Gebot der Stunde sein, wenn mit
Stimmen Rechtsextremer das Recht auf Asyl ausgehöhlt wird.

Nach den symbolpolitischen, rechtlich nicht bindenden Anträgen wurde
von der CDU/ CSU am Freitag das sogenannte
„Zustromsbegrenzungsgesetz“ eingebracht. Die Union nahm damit
wiederholt die Zustimmung der AfD in Kauf, ist mit ihrem Vorhaben aber
gescheitert.
Der Gesetzentwurf deutete soziale Problemlagen rassistisch um und trägt
sie auf dem Rücken ohnehin schon marginalisierter Menschen aus.
Es sollte „das Ziel der Begrenzung der Zuwanderungssteuerung wieder
als ausdrückliche übergeordnete Vorgabe für die Anwendung des
Aufenthaltsgesetzes festgelegt” werden.
Im Gesetzentwurf hieß es außerdem: „Ein Familiennachzug zu Personen
mit subsidiärem Schutz wird ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses
Gesetzes nicht mehr gewährt.” Das würde unter anderem unbegleitete
minderjährige Geflüchtete betreffen, die ihre Eltern und Geschwister
zu sich nach Deutschland holen wollen. Sie gehören zu den
vulnerabelsten Gruppen überhaupt und sind besonders schutzbedürftig.
Diesen Kindern und Jugendlichen sollte mit dem Gesetz ein fundamentales Menschenrecht (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 6 des Grundgesetzes) genommen werden.

Kinderrechte sind nicht verhandelbar! Sie gelten für alle Kinder gleichermaßen! Es ist eine Schande, dass ausgrenzende Stimmungsmache in Gesellschaft und bei politischen
Entscheidungsträger*innen sich in einem Gesetzentwurf niederschlägt,
das einer der schutzbedürftigsten Personengruppen grundlegende
Menschenrechte nimmt!

Es ist, auch wenn das Gesetz nicht beschlossen wurde, an der Zeit, sich
deutlich zu positionieren und Widerstand zu leisten. Widerstand gegen
populistische Hetze und rechte Rhetorik. Es ist an der Zeit, unsere
demokratischen Werte und Menschenrechte, wie das Recht auf Asyl und das Recht auf Familieneinheit, zu verteidigen. Die anderen Parteien müssen in die Verantwortung genommen werden, nicht weiter mitzumachen beim Wettlauf, um die nächsten Asylrechtsverschärfungen.
Zeigt euch solidarisch! Setzen wir uns gemeinsam ein für Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte!

Einwanderungspolitisches Podium zur Bundestagswahl 2025

Anlässlich der anstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2024 adressiert ein Bündnis von schleswig-holsteinischen Geflüchteten-, Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsfachdiensten und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen dringende Handlungsbedarfe und Forderungen an die wahlkämpfenden Parteien und die Öffentlichkeit.

am Donnerstag, den 6. Februar 2025

um 18 Uhr

im Ratssaal im Alten Rathaus,

Fleethörn 9, Kiel

Podiumsteilnehmende:

Ihre Bereitschaft zur Beteiligung an dem Podium haben zugesagt:

·           MdB Luise Amtsberg, Bündnis 90/Die Grünen

·         Magdalena Drewes, CDU

·         Marc-André Bornkessel, Die Linke

·         Nora Grundmann, FDP

·         Christina Schubert, SPD

·         Anne-Sophie Flügge-Munstermann, SSW

·         Christoph Thurner, VOLT

·         Ove Schröter, Die Partei

Anmeldung:   https://eveeno.com/617941169

Veranstaltende:

Afghanischer Stammtisch Schleswig-Holstein • Afrodeutscher Verein Schleswig-Holstein e.V. • Amnesty International Kiel • ADVSH – Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e.V. • Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein • Deutsche Sinti und Roma Landesverband Schleswig-Holstein e.V. • Diakonisches Werk Schleswig-Holstein • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. • Fremde brauchen Freunde Husum • Gegenwind Redaktion Kiel • HAKI e.V. – Treffpunkt für LSBTIQ*Personen in Schleswig-Holstein • kulturgrenzenlos e.V. • LAG Mädchen und junge Frauen in der Jugendhilfe Schleswig-Holstein • lifeline – Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Geflüchtete e.V. • Lübecker Flüchtlingsforum e.V. • Medibüro Kiel e.V. • Oekumenewerk der Ev. Luth. Landeskirche in Norddeutschland • Omas gegen Rechts Kiel • PARI-TÄTISCHER Schleswig-Holstein • Refugee Law Clinic Kiel • Refugio Stiftung Schleswig-Holstein • Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel • Sea-Eye Gruppe Kiel • SEEBRÜCKE Kiel • Sisters – Frauen für Afrika e.V. • Syrische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. • ZBBS – Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen in Schleswig-Holstein e.V. • ZEBRA – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe e.V. • ZEIK – Zentrum für Empowerment und interkulturelle Kreativität

https://www.frsh.de/artikel/save-the-date-einwanderungspolitisches-podium-zur-bundestagswahl-2025

Download: Die Veranstaltenden haben ein Positionspapier” Asylrecht bewahren, Bleiberecht durchsetzen, Integration fördern! – Diskriminierung und Fluchtursachen bekämpfen!” mit bestehenden einwanderungspolitischen Handlungsbedarfen und sich daraus ergebenden Forderungen an die Parteien und an die Wähler*innen adressiert: https://lmy.de/QBGTz

Informationen: T. 0431-735 000 • public[at]frsh.de

Gleiche Rechte für alle Kinder und Jugendlichen!

Presseerklärung zum Fachtag „Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete in Schleswig-Holstein – Anspruch und Realität”

Auf dem Fachtag „Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete in Schleswig-Holstein – Anspruch und Realität”, der am 4. Dezember in Kiel stattgefunden hat, kamen über 130 Fachkräfte aus Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendämtern, weiteren Behörden, Jugendmigrationsfachdiensten, (ehrenamtliche) Vormund*innen und Interessierte zusammen. Eingeladen hatten die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, die Diakonie Schleswig-Holstein, der Vormundschaftsverein lifeline e.V., der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V., die Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein und das Deutsche Rote Kreuz Schleswig-Holstein.

In ihrer Begrüßung stellte Doris Kratz-Hinrichsen, die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen SH, gleich zu Beginn der Veranstaltung klar: „Das Primat der Jugendhilfe gilt! Kinderrechte sind nicht relativierbar!” Insbesondere die vulnerable Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sei auf den umfangreichen Leistungskatalog des SGB VIII angewiesen und zwingend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe unterzubringen. Trotzdem seien derzeit Einschränkungen relevanter Rechte zu beobachten. Das gemeinsame Ziel solle es sein, die Unterstützung zu verstetigen und finanziell langfristig zu sichern, so Kratz-Hinrichsen.

Nach einem Grußwort von Thorsten Wilke, dem Leiter des Landesjugendamts, wurden in Fachvorträgen rechtliche Rahmenbedingungen und Neuerungen des Kinder- und Jugendhilferechts, des Vormundschaftsrechts, des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie die Standards der Unterbringung vorgestellt. Im weiteren Verlauf wurde sich zu guten Praxisbeispielen einer angemessenen Unterbringung, Versorgung und der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahrensbegleitung junger Geflüchteter wie auch der Begleitung von ehrenamtlichen Vormund*innen ausgetauscht und die aktuellen Handlungsbedarfe hinsichtlich der Gewährleistung des Kindeswohls der 1.295 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Schleswig-Holstein (Stand 29. November 2024) in einer Gesprächsrunde diskutiert.

Deutlich spürbar waren der hohe Bedarf an (fachlichem) Austausch wie auch die enorme Belastung der Fachkräfte in ihrer alltäglichen Arbeit mit den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Die Belastung entsteht unter anderem durch die aktuellen Veränderungen in der Verwaltungspraxis bezüglich des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Kindern und Jugendlichen.

Zum Hintergrund: In der Kinderrechtskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber auch im Grundgesetz spielen das Recht auf Familieneinheit, das Verbot der Familientrennung, der besondere Schutz der Familie und insbesondere die herausragende Bedeutung der Familie für das Kindeswohl eine große Rolle. Dies gilt für alle Kinder und Jugendlichen. Der Familiennachzug ist nach deutschem Recht bei subsidiär schutzberechtigten Kindern und Jugendlichen jedoch nur bis zu deren 18. Geburtstag möglich. Lange Verfahren stellen hier in der Praxis ein großes Hindernis dar. Durch die jüngst geänderte Verfahrensweise des Auswärtigen Amtes, nach der keine Sondertermine bei nahender Volljährigkeit der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten für den Familiennachzug vergeben werden, kommt es zu einer systematischen Ungleichbehandlung. Kinder und Jugendliche verlieren so wesentliche Menschenrechte. Die Veranstaltenden des Fachtags fordern dazu auf, sich solidarisch für das Recht der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten auf Familie einzusetzen.