Einwanderungspolitisches Podium zur Bundestagswahl 2025

Save the date!

Anlässlich der anstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2024 adressiert ein Bündnis von schleswig-holsteinischen Geflüchteten-, Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsfachdiensten und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen dringende Handlungsbedarfe und Forderungen an die wahlkämpfenden Parteien und die Öffentlichkeit.

am Donnerstag, den 6. Februar 2025

um 18 Uhr

im Baukulturforum, Waisenhofstr. 3, Kiel

Podiumsteilnehmende:

– MdB Luise Amtsberg, Bündnis 90/Die Grünen

– Magdalena Drewes, CDU

– NN, Die Linke

– Nora Grundmann, FDP

– Christina Schubert, SPD

– Anne-Sophie Flügge-Munstermann, SSW

– Christoph Thurner, VOLT

Anmeldung:   https://eveeno.com/617941169

Veranstaltende:

Afghanischer Stammtisch Schleswig-Holstein • Afrodeutscher Verein Schleswig-Holstein e.V. • Amnesty International Kiel • ADVSH – Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e.V. • Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein • Deutsche Sinti und Roma Landesverband Schleswig-Holstein e.V. • Diakonisches Werk Schleswig-Holstein • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. • Fremde brauchen Freunde Husum • Gegenwind Redaktion Kiel • HAKI e.V. – Treffpunkt für LSBTIQ*Personen in Schleswig-Holstein • kulturgrenzenlos e.V. • LAG Mädchen und junge Frauen in der Jugendhilfe Schleswig-Holstein • lifeline – Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Geflüchtete e.V. • Lübecker Flüchtlingsforum e.V. • Medibüro Kiel e.V. • Oekumenewerk der Ev. Luth. Landeskirche in Norddeutschland • Omas gegen Rechts Kiel • PARI-TÄTISCHER Schleswig-Holstein • Refugee Law Clinic Kiel • Refugio Stiftung Schleswig-Holstein • Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel • Sea-Eye Gruppe Kiel • SEEBRÜCKE Kiel • Sisters – Frauen für Afrika e.V. • Syrische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. • ZBBS – Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen in Schleswig-Holstein e.V. • ZEBRA – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe e.V. • ZEIK – Zentrum für Empowerment und interkulturelle Kreativität

Download: Die Veranstaltenden haben ein Positionspapier” Asylrecht bewahren, Bleiberecht durchsetzen, Integration fördern! – Diskriminierung und Fluchtursachen bekämpfen!” mit bestehenden einwanderungspolitischen Handlungsbedarfen und sich daraus ergebenden Forderungen an die Parteien und an die Wähler*innen adressiert: https://lmy.de/QBGTz

Informationen: T. 0431-735 000 • public[at]frsh.de

Gleiche Rechte für alle Kinder und Jugendlichen!

Presseerklärung zum Fachtag „Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete in Schleswig-Holstein – Anspruch und Realität”

Auf dem Fachtag „Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete in Schleswig-Holstein – Anspruch und Realität”, der am 4. Dezember in Kiel stattgefunden hat, kamen über 130 Fachkräfte aus Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendämtern, weiteren Behörden, Jugendmigrationsfachdiensten, (ehrenamtliche) Vormund*innen und Interessierte zusammen. Eingeladen hatten die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, die Diakonie Schleswig-Holstein, der Vormundschaftsverein lifeline e.V., der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V., die Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein und das Deutsche Rote Kreuz Schleswig-Holstein.

In ihrer Begrüßung stellte Doris Kratz-Hinrichsen, die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen SH, gleich zu Beginn der Veranstaltung klar: „Das Primat der Jugendhilfe gilt! Kinderrechte sind nicht relativierbar!” Insbesondere die vulnerable Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sei auf den umfangreichen Leistungskatalog des SGB VIII angewiesen und zwingend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe unterzubringen. Trotzdem seien derzeit Einschränkungen relevanter Rechte zu beobachten. Das gemeinsame Ziel solle es sein, die Unterstützung zu verstetigen und finanziell langfristig zu sichern, so Kratz-Hinrichsen.

Nach einem Grußwort von Thorsten Wilke, dem Leiter des Landesjugendamts, wurden in Fachvorträgen rechtliche Rahmenbedingungen und Neuerungen des Kinder- und Jugendhilferechts, des Vormundschaftsrechts, des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie die Standards der Unterbringung vorgestellt. Im weiteren Verlauf wurde sich zu guten Praxisbeispielen einer angemessenen Unterbringung, Versorgung und der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahrensbegleitung junger Geflüchteter wie auch der Begleitung von ehrenamtlichen Vormund*innen ausgetauscht und die aktuellen Handlungsbedarfe hinsichtlich der Gewährleistung des Kindeswohls der 1.295 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Schleswig-Holstein (Stand 29. November 2024) in einer Gesprächsrunde diskutiert.

Deutlich spürbar waren der hohe Bedarf an (fachlichem) Austausch wie auch die enorme Belastung der Fachkräfte in ihrer alltäglichen Arbeit mit den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Die Belastung entsteht unter anderem durch die aktuellen Veränderungen in der Verwaltungspraxis bezüglich des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Kindern und Jugendlichen.

Zum Hintergrund: In der Kinderrechtskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber auch im Grundgesetz spielen das Recht auf Familieneinheit, das Verbot der Familientrennung, der besondere Schutz der Familie und insbesondere die herausragende Bedeutung der Familie für das Kindeswohl eine große Rolle. Dies gilt für alle Kinder und Jugendlichen. Der Familiennachzug ist nach deutschem Recht bei subsidiär schutzberechtigten Kindern und Jugendlichen jedoch nur bis zu deren 18. Geburtstag möglich. Lange Verfahren stellen hier in der Praxis ein großes Hindernis dar. Durch die jüngst geänderte Verfahrensweise des Auswärtigen Amtes, nach der keine Sondertermine bei nahender Volljährigkeit der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten für den Familiennachzug vergeben werden, kommt es zu einer systematischen Ungleichbehandlung. Kinder und Jugendliche verlieren so wesentliche Menschenrechte. Die Veranstaltenden des Fachtags fordern dazu auf, sich solidarisch für das Recht der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten auf Familie einzusetzen.

Aufruf zur Demo – Familiennachzug JETZT am 17.12.2024:

Wir wollen euch aufrufen, gemeinsam mit uns und den Menschen, die Betroffene sind, zu demonstrieren.

Für Familiennachzug und zwar jetzt!

📆 Wann? Am 17.12.2024, 16h
📍 Wo? Start: vor dem Welcome Center Kieler Förde (Andreas-Gayk-Straße 31c) – genaue Demoroute wird noch bekannt gegeben, Enden soll die Demo vor dem Landtag (Düsternbrooker Weg 70)

Schon Anfang des Jahres haben wir mit einem breiten Bündnis an Organisationen in Berlin unter dem Titel “Familiennachzug JETZT” demonstriert.

Da sich die Lage derzeit aus verschiedenen Gründen zuspitzt, ist es Zeit, wieder gemeinsam und solidarisch unsere Forderungen auf die Straße zu bringen. ✊📢

Durch die geänderte Praxis des Auswärtigen Amtes, nach der es keine Sondertermine mehr bei nahender Volljährigkeit der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten für den Familiennachzug geben soll, kommt es zu einer systematischen Ungleichbehandlung. Denn anders als erwachsene Stammberechtigte, können die jungen Geflüchteten nach Jahren des Wartens häufig die Familienmitglieder nicht mehr nachholen, da sie zwischenzeitlich volljährig geworden sind. Diese Entwicklungen sind katastrophal und bedeuten für viele Familien, dass der Nachzug unmöglich wird.
Auch die Situation der Familien, die über Beirut ausreisen wollten ist fatal. Bereits vereinbarte Termine bei IOM und den Botschaften wurden kurzfristig storniert und an keiner Stelle Alternativen aufgezeigt. Die Familien werden im Regen stehen gelassen und die Zeit rennt ihnen davon. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als viel Geld für Anwält*innen auszugeben und diesen einzig möglichen, wenig vielversprechenden Weg zu gehen. Da auch der Rechtsweg langwierig ist, werden zahlreiche Familien für immer getrennt bleiben.
Zudem erleben wir vermehrt, dass die Zuwanderungsabteilung in Kiel den Erlass zum Familiennachzug, wonach minderjährige, ledige Geschwister mittelbar zum Geschwisterkind mit Schutzstatus in Deutschland nachziehen können sollen, nicht mehr anwendet. Trotz der Aussage des Sozialministeriums, der Erlass sei weiterhin gültig, werden seitens der ZWA Kiel ablehnende Stellungnahmen an die Botschaften geschickt und die Familien stehen vor der schweren Frage, ob sie die Kinder alleine im Herkunftsland lassen und versuchen sollen, sie nach Jahren der Trennung und des Wartens nachzuholen, oder ob sie alle im Kriegsgebiet bleiben sollen.
Wegen dieser nach und nach eintretenden Verunmöglichung des Familiennachzugs zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, ist es uns ein wichtiges Anliegen, diese Demo zu veranstalten. Wir freuen uns, wenn ihr uns lautstark dabei unterstützt.

Wir fordern:
➡️ Geschwisternachzug – JETZT!
Geschwister gehören zu ihren Familien und sollten das Recht haben, mit nach Deutschland nachzuziehen.
➡️ Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – JETZT!
Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten soll den nach der GFK anerkannten Geflüchteten gleichgestellt werden.
➡️ Das Warten beenden – JETZT!
Ausbau der Kapazitäten in den Botschaften, flexiblere Handhabung der Zuständigkeitsregeln, Abbau von bürokratischen Hürden.
➡️ Sondertermine – JETZT! Die geänderte Praxis des Auswärtigen Amtes, keine Sondertermine bei nahender Volljährigkeit mehr zu erteilen, sorgt für eine systematische Benachteiligung.
Und freuen uns, mit euch gemeinsam dafür zu demonstrieren.
Wer den Aufruf noch mit unterstützen möchte, meldet sich bitte zeitnah per Mail. Plakate sollen in den nächsten Tagen gedruckt werden.


Über weitere Unterstützung freuen wir uns – meldet euch bei uns unter kompass@frsh.de


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20. November – Tag der Kinderrechte

Kinderrechte und die aktuellen Veränderungen in der Verwaltungspraxis bezüglich des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

In der Kinderrechtskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber auch im Grundgesetz spielen das Recht auf Familieneinheit, das Verbot der Familientrennung, der besondere Schutz der Familie und insbesondere die in der Regel herausragende Bedeutung der Familie für das Kindeswohl eine große Rolle.

Der Familienbegriff ist in den völkerrechtlichen Verträgen und inzwischen auch im deutschen Recht in vielen Rechtsbereichen weiter gefasst als der Personenkreis von Eltern und minderjährigen Kindern. Es zählen mindestens die (minderjährigen sowie volljährigen ) Geschwister in der Regel zum Familienbegriff dazu, oft auch die Großeltern.

Im Aufenthaltsrecht ist der Familienbegriff allerdings auf Eltern und minderjährige Kinder begrenzt. So haben Geschwisterkinder keinen Anspruch auf die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zueinander. Die dadurch provozierten Trennungen von Familien wurden in Schleswig-Holstein durch den “Erlass zum Nachzug von minderjährigen ledigen Kindern die mittelbar einem Geschwisterkind mit Schutzstatus nachziehen” vom 9.3.2020 in den letzten Jahren in der Regel erfolgreich vermieden.

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte im Koalitionsvertrag beschlossen, den Familiennachzug zu erleichtern, den Nachzug von Geschwistern zueinander rechtlich zu ermöglichen sowie den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dem von anerkannten Flüchtlingen rechtlich anzugleichen, und damit der unverhältnismäßigen Ungleichbehandlung und möglicherweise mit höherrangigem Recht nicht vereinbaren Gesetzeslage im deutschen Bundesrecht abzuhelfen. Zuletzt wurde dieses Vorhaben aber offiziell ad acta gelegt.

Im Zuge der aktuell vorherrschenden Meinung, der zufolge Zuwanderung wo irgend möglich massiv begrenzt werden müsse, wird nun der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten immer mehr begrenzt: Plötzlich hält das Auswärtige Amt nun die Auslandsvertretungen an, keine Ausnahmen beim Geschwisternachzug zu machen.

Desweiteren wird nun plötzlich die gängige Praxis , für die Eltern von unbegleiteten minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten, die kurz vor der Volljährigkeit stehen, Sondertermine zu vergeben und sie so aus humanitären Gründen zu priorisieren, damit nicht mit Eintritt der Volljährigkeit der Familiennachzug unmöglich wird, nicht mehr zugelassen. Es werden auf Anweisung des Auswärtigen Amtes keine Sondertermine mehr an Eltern von subsidiär Schutzberechtigten unbegleiteten Minderjährigen wegen drohender Volljährigkeit vergeben. Damit wird für unbegleitete Minderjährige, die einen subsidiären Schutz erhalten haben, der Familiennachzug extrem erschwert um nicht zu sagen unmöglich gemacht. Und das ohne eigenes Verschulden. Die Asylverfahren sowie Verfahren zum Familiennachzug dauern in der Regel insgesamt zwischen zwei und vier Jahren. Somit wäre für Minderjährige, die mit 15 Jahren einreisen der Familiennachzug fast nicht mehr möglich.

Die Minderjährigen, die von den plötzlichen Veränderungen betroffen sind, sind verzweifelt. Nachdem sie jahrelang alles getan haben, was von ihnen verlangt wurde, und nachdem Betreuungspersonen, Beratende und nicht zuletzt auch Sachbearbeiter*innen von Behörden ihnen zugesichert haben, dass der Familiennachzug möglich sei, stehen sie nun plötzlich vor dem Ende eines Traumes. Das Wiedersehen mit ihren Eltern und Geschwistern ist auf einmal in weiter Ferne, möglicherweise wird es nie mehr möglich sein.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete gehören zu den vulnerabelsten Menschen überhaupt. Sie sind besonders schutzbedürftig. Die Kinderrechtskonvention sowie andere völkerrechtliche Verträge sind höherrangiges Recht, und Bundesrecht sollte daraufhin überprüft werden, ob es mit diesem Recht vereinbar ist. Das Kindeswohl ist bei allen Entscheidungen vorrangig zu prüfen. Kinderrechte gelten für alle Kinder gleichermaßen.

Es ist eine Schande, dass ausgrenzende Stimmungsmache in Gesellschaft und bei politischen Entscheidungsträger*innen sich in einem Verwaltungshandeln niederschlägt, das eine der schutzbedürftigsten Personengruppen vom Genuss grundlegender Menschenrechte, wie dem Recht auf Familieneinheit, auf elterliche Fürsorge und familiäre Beziehungen ausschließt.

Vorschläge zur Ausgestaltung der Bezahlkarte in Schleswig-Holstein


August 2024

Die Seebrücken Schleswig-Holstein und der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein präsentieren mit Unterstützung des Paritätischen SH, des Vormundschaftsvereins lifeline, des Bündnisses Eine Welt SH, der VerDi und weiteren ihre Vorschläge zur Ausgestaltung zu der im April 2024 beschlossenen Bezahlkarte. Wir als Flüchtlingsrat SH und den Seebrücken SH lehnen die Idee einer Bezahlkarte grundsätzlich ab (siehe PE v. 20.6.2024 auf frsh.de), sehen jedoch die Notwendigkeit unter Berücksichtigung der beschlossenen Gesetzeslage ein Modell zu entwickeln, das im Zuge der Verwaltungsumsetzung auf weitergehende Diskriminierungen, die mit der Bezahlkarteeinhergehen könnten, verzichtet.

Initiator*innen
Kontakt:
• Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Martin Link, Axel Meixner, Tel. 0431-735 000, beratung@frsh.de
• Seebrücke Kiel, kiel@seebruecke.org

Zum Konzept und der Liste der Unterstützer:innen: