Über 250 Organisationen fordern von Bundesregierung Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember) fordern mehr als 250 deutsche Organisationen, darunter über 50 Bundesorganisationen, die Bundesregierung auf: Menschenrechte wahren – Versprechen halten! Nehmt die Schutzsuchenden aus Afghanistan mit Aufnahmezusage endlich auf!

„Tun Sie jetzt alles in Ihrer macht Stehende, um die Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage bis Jahresende nach Deutschland zu holen“, heißt es in dem Offenen Brief, der namentlich an die Bundesminister Alexander Dobrindt und Johann Wadephul gerichtet ist.

Noch immer warten rund 1.800 afghanische Menschen darauf, nach Deutschland in Sicherheit zu kommen. Über 70 Prozent von ihnen sind Frauen und Kinder. Die pakistanische Regierung droht ihnen mit der Abschiebung nach Afghanistan, wenn sie nicht bis Ende Dezember das Land verlassen haben. „Die Zeit drängt. Es zählt buchstäblich jeder Tag“, heißt es in dem Offenen Brief.

Abschiebung nach Afghanistan bedeutet Verfolgung, Misshandlung und Tod

In Afghanistan sind die Menschen Verfolgung, Misshandlungen, Gefängnis und sogar dem Tod durch die Taliban ausgesetzt. Der Grund: Sie haben sich über Jahre hinweg für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frauen- und Kinderrechte eingesetzt: für universelle Werte also – auch im Interesse Deutschlands. Darunter sind ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Mitarbeitende von Hilfsorganisationen ebenso wie Journalist*innen, Richter*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Angehörige der LSBTIQ+ Community sowie Kulturschaffende.

Deutschland muss zu menschenrechtlichen Verpflichtungen stehen

Die mehr als 250 bundes-, landesweiten und lokalen Organisationen appellieren kurz vor Weihnachten nicht nur an Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe, sondern weisen Deutschland vor allem deutlich auf die Verantwortung hin, die es für diese Menschen trägt: „Die menschenrechtlichen Verpflichtungen unseres Landes dürfen kein Lippenbekenntnis sein – das schulden wir jenen, die für Deutschland gearbeitet oder die sich auf uns verlassen haben. Vertrauen ist unsere stärkste Währung. Wer Vertrauen verspielt, handelt gegen Deutschlands Interessen.“

Um die Menschen vor Tod und Verfolgung zu schützen, brauchen sie, heißt es in dem Appell weiter:

  1. Sofortige Evakuierungen: Für alle Menschen mit Aufnahmezusage ist die sofortige, unbürokratische Ausreise vor Jahresende einzuleiten. 
  2. Einen schnellen Abschluss der Verfahren ohne weitere Verzögerung: Die Sicherheitsüberprüfungen und Visaverfahren müssen schnellstmöglich für alle Aufnahmeprogramme – inklusive Menschenrechtsliste und Überbrückungsprogramm – abgeschlossen werden.
  3. Sicherheit vor Abschiebungen nach Afghanistan: Die Bundesregierung muss im Gespräch mit der pakistanischen Regierung alle Möglichkeiten nutzen, um weitere Abschiebungen der Betroffenen nach Afghanistan zu verhindern und eine sichere Unterbringung bis zum Abschluss der Verfahren zu gewährleisten.

Den ganzen offenen Brief, den unter anderem Kabul Luftbrücke, PRO ASYL, Terre des Hommes, Amnesty International, Der Paritätische Gesamtverband, Human Rights Watch und Brot für die Welt unterschrieben haben, finden Sie hier im Wortlaut:

Hintergrund:
Derzeit befinden sich in Pakistan rund 1.800 afghanische Staatsangehörige, die eine Aufnahmezusagen aus den vier verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen haben – Bundesaufnahmeprogramm (§ 23 Absatz 2 AufenthG), Ortskräfteverfahren (§ 22 Satz 2 AufenthG), Menschenrechtsliste (§ 22 Satz 2 AufenthG) und Überbrückungsprogramm (§ 22 Satz 2 AufenthG). Circa 250 von ihnen wurden im August 2025 bereits nach Afghanistan abgeschoben und warten in einem Safehouse auf die Fortsetzung ihrer Verfahren. Während die Bundesregierung angekündigt hat, die Verfahren für Personen im Bundesaufnahmeprogramm und im Ortskräfteverfahren weiterzuführen, sind die Verfahren der Menschenrechtsliste und im Überbrückungsprogramm weiterhin ausgesetzt.

lifeline e.V. zum Weltkindertag am 20. September – Rechte von geflüchteten Kindern und Jugendlichen auch in Zeiten restriktiver Migrationspolitik aufrechterhalten!

1954 haben die Vereinten Nationen angeregt einen weltweiten Tag für Kinder einzuführen, um die Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt zu stellen und auf ihre besonderen Rechte aufmerksam zu machen. Als Verein, der sich für die Rechte und Interessen von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten einsetzt, wollen wir diesen Tag nutzen, um auf die Rechte dieser besonders vulnerablen Gruppe aufmerksam zu machen.

Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben Gewalt, Verfolgung und Krieg sowohl in ihren Herkunftsländern als auch auf der Flucht erlebt.
Am 21.10. 2026 laden wir in Kooperation mit dem STUDIO – Filmtheater am Dreiecksplatz zur Vorführung des Films „Shadow Game“ ein. Der Film begleitet unbegleitete minderjährige Geflüchtete auf ihrer Flucht und zeigt eindrucksvoll, welche Schwierigkeiten und Belastungen die jungen Menschen auf ihrer Flucht erleben und wie sie damit umgehen. Weitere Informationen unter: https://www.studio-filmtheater.de/movie/shadow-game.

Die stetig zunehmenden Verschärfungen der Asyl- und Migrationspolitik wie die rechtswidrigen Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze, die Aussetzung des Familiennachzugs zu Personen mit subs. Schutz, die GEAS Reform und die in diesem Kontext geplante de facto Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen sowie Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan verunsichern junge Menschen. Es erschwert ihnen, in Schleswig-Holstein anzukommen, sich zuhause und sicher zu fühlen. Dies hat große Auswirkungen auf die Bewältigung jugendtypischer Entwicklungsaufgaben.

Der Schutz individueller Kinderrechte ist unverhandelbar und muss auch und insbesondere für diejenigen, die aus ihren Herkunftsstaaten fliehen mussten, gelten!
Junge Geflüchtete müssen mit einer Perspektive und ohne Angst vor Diskriminierung oder Benachteiligung aufwachsen können! Sie sind nicht nur eine schutzbedürftige Personengruppe, sondern vor allem handlungsfähige Akteur*innen mit Kompetenzen und vielfältigen Ressourcen, die einen für sich geeigneten Weg in die für sie fremde Gesellschaft suchen.
Unterstützen wir sie dabei, Bleibeperspektiven, Sicherheit und ihr Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und Mitbestimmung wahrzunehmen.
Wir als Verein möchten Teil einer Gesellschaft sein, in der die Rechte von geflüchteten Kinder und Jugendlichen geschützt werden – setzt euch mit uns gemeinsam dafür ein!

lifeline e.V. zum Weltflüchtlingstag am 20.6.2025

Wir fordern: Keine strukturelle Diskriminierung von unbegleiteten Minderjährigen und begleiteten unbegleiteten Minderjährigen durch strategische Ausschlüsse von Hilfen nach SGB VIII § 27 ff und implizite Verweigerung von Zugang zu Rechtsmitteln!

Zum heutigen Weltflüchtlingstag möchten wir unsere Sorge und vehemente Kritik an den aktuellen Rückschritten bezüglich der Situation von minderjährigen Geflüchteten ausdrücken. Insbesondere kritisieren wir die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Sowie die rechtswidrigen Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Landesgrenze.

Darüber hinaus möchten wir aber das Augenmerk heute auf diskriminierende Tendenzen im Rahmen der Jugendhilfe lenken, die wir seit einiger Zeit beobachten: Es gibt seit etwa Mitte 2024 deutliche Veränderungen im Hinblick auf die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII. Diese Veränderungen führen im Ergebnis zu struktureller Diskriminierung unbegleiteter und begleiteter minderjähriger Geflüchteter.

Eine Hilfe wird in vielen – nicht allen – Jugendämtern des Landes Schleswig-Holstein zunehmend nur noch dann gewährt, wenn ganz eindeutig und explizit „pädagogische Hilfebedarfe“ geäußert werden. Dies betrifft sowohl unbegleitete Minderjährige als auch sogenannte „begleitete unbegleitete Minderjährige“. Besonders betroffen sind davon aber die „begleiteten Minderjährigen“:

Minderjährigen, die in Begleitung Verwandter – mit oder ohne Erziehungsberechtigung – einreisen, oder nach unbegleiteter Einreise bei Verwandten untergebracht werden, werden immer häufiger Hilfen zur Erziehung versagt. Es wird damit argumentiert, dass kein „genuin pädagogischer Hilfebedarf“ vorläge. In vielen Fällen stellen Jugendämter schon beim ersten Clearing nach der Einreise schriftlich fest, „ein Hilfebedarf konnte nicht ermittelt werden“, und verschließen damit direkt den Zugang zu Hilfen im weiteren Verlauf.

Bei minderjährigen Geflüchteten, die sich ohne ihre Eltern in der BRD aufhalten, liegen oft nicht die jugendhilfetypischen Situationen vor, die bei Kindern und Jugendlichen im Vordergrund stehen, die hier aufgewachsen sind. Der große Unterschied liegt darin, dass die Eltern dieser minderjährigen Geflüchteten zwar möglicherweise erziehungsfähig und in der Lage wären, ihre Kinder zu unterstützen – dass sie aber nicht im Land sind, und dadurch faktisch daran gehindert sind, ihre Kinder zu unterstützen.

Somit ergeben sich hier andere, eigentlich bereits vor Jahren in Schleswig-Holstein als für die Hilfeplanung relevant anerkannte Bedarfe. Diese besonderen, situationsbedingten Hilfebedarfe, die für junge Geflüchtete in der Regel im Zentrum stehen, sind zum Beispiel: die Unterstützung bei der Verarbeitung der Fluchterfahrung, beim Ankommen und Einfinden in die Sprache und Kultur der Ankommensgesellschaft; Unterstützung bei der Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung in einem neuen Kulturkreis; die Verarbeitung der Trennung von der Herkunftsfamilie und der Unsicherheit über deren Wohlbefinden und Ähnliches. Oder auch offensichtliche Einschränkungen hinsichtlich einer selbst-verantwortlichen Lebensführung bei Eintritt der Volljährigkeit. Diese speziellen Bedarfe werden zunehmend nicht mehr als „pädagogische Bedarfe“ klassifiziert. Es wird an Jugendmigrationsdienste, Jobcenter für Jugendliche, Integrationsbeauftragte der Kommunen, Migrationsberatungsstellen und nicht zuletzt an die – mit all diesen Dingen oft überforderten – Verwandten verwiesen.

Nicht nur werden die typischen Bedarfe junger Geflüchteter aus dem Bereich der Jugendhilfe ausgegliedert und in andere Regelsysteme verwiesen, es werden auch regelmäßig keine rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheide erteilt.  Ohne einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid wissen die Jugendlichen weder, was sie unternehmen können, um die nötige Unterstützung zu erhalten, noch wird ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch auf dem Rechtsweg gegeben.

Damit schließt sich der Kreis: Die Jugendlichen werden faktisch aus dem SGB VIII ausgeschlossen.

Wir möchten an dieser Stelle eindringlich auf die Empfehlungen für die Hilfeplanung aus der „Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ aufmerksam machen:

„Bei der Erstellung des Hilfeplanes müssen zu den allgemein gebräuchlichen Anhaltspunkten für den pädagogischen Bedarf folgende flüchtlingsspezifische Aspekte Berücksichtigung finden:

(…)

Neben altersbedingten Indikationen im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung liegen bei minderjährigen Flüchtlingen in der Regel durch die Flucht hervorgerufene Bedarfsbereiche vor:

– Hilfe bei der Aufarbeitung von Fluchthintergründen
– Hilfe im Umgang mit der eigenen Fluchtgeschichte
– Hilfe im Umgang mit den damit verbundenen psychischen und emotionalen Belastungen
– Stärkung des Realitätsbezugs
– Förderung der sich aus der Fluchtbiografie ergebenden Ressourcen,
– Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Werten und Normen des Heimat- und Aufnahmelandes
– Unterstützung bei der Identitätsfindung im neuen gesellschaftlichen und kulturellen Kontext – Abklärung von psychischen und psychosozialen Auffälligkeiten, ggf. Therapiebedarf z.B. bei Traumatisierungen
– Unterstützung im Umgang mit ungewissen Aufenthaltsperspektiven

Im Bereich Schule/Ausbildung/Beruf müssen nach Ermittlung der im Herkunftsland erworbenen schulischen Vorkenntnisse die Perspektiven im hiesigen Bildungssystem geklärt werden. Im schulischen Bereich ist in der Regel erhebliche Unterstützung notwendig bezüglich des Erwerbs der deutschen Sprache (ggf. Alphabetisierung), der Integration in das deutsche Schulsystem, des Erhalts der Muttersprache und der Bewältigung der alltäglichen Anforderungen in der Schule (ggf. Hausaufgabenhilfe). Die unterschiedlichen kulturellen Einstellungen können den Umgang miteinander erschweren. Die Stärkung sozialer Kompetenzen unterstützt und hilft, kulturelle Barrieren zu überbrücken. Wichtig ist deshalb die Förderung von Kontakten außerhalb der Einrichtung, aber auch die Förderung von Kontakten zur ethnischen Gemeinschaft. (Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie benennt allgemeine Aspekte, die in jedem Einzelfall individuell konkretisiert werden müssen.)“ (https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/Medien/UMF-SH_handreichung_12-2008.pdf S.18)

Wir fordern vor diesem Hintergrund:

Die Berücksichtigung der Empfehlungen aus der oben genannten Handreichung in der Ermittlung des Hilfebedarfs von begleiteten und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten auch bei nahendem oder bereits vollzogenem Eintritt der Volljährigkeit.

Die sorgfältige Prüfung der Geeignetheit von Verwandten für die umfassende Betreuung und Erziehung der Minderjährigen.

Im Zweifel, insbesondere bei ausdrücklichen Äußerungen von Verwandten, die Erziehung nicht gewährleisten zu können: die Anregung einer Vormundschaft und/oder die Gewährung von Hilfen zur Erziehung.

Die umfassende Aufklärung im ersten Clearing über mögliche Hilfen zur Erziehung, inklusive die Möglichkeit, Verwandtenpflege zu beantragen.

Die umfassende Aufklärung der Minderjährigen über ihre Rechte und die Stellen, an denen Beschwerde eingereicht werden kann, z.B. Ombudsstellen.

Bei Ablehnung von Hilfen umgehende Ausstellung eines rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheids.

Keine Diskriminierung von jungen Geflüchteten durch strukturellen Ausschluss aus der Jugendhilfe und ein Besinnen auf die ehemals anerkannten, besonderen Bedarfe von jungen Geflüchteten für die Hilfeplanung.

Online-Fortbildung: “Wissensvermittlung rund um die Vormundschaftsreform Umsetzung der Vormundschaftsreform in Jugendämtern, Vormundschaftsvereinen und freien Trägern unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormünder_innen”


Dienstag, 1. Juli 2025
von 9.00 bis 13:00 Uhr
digital


Liebe Interessierte,
wir laden Sie herzlich zu einer Kooperationsveranstaltung der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, der Diakonie Schleswig-Holstein, dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein sowie lifeline, dem Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. ein.

Das Inkrafttreten neuer Bestimmungen im Vormundschaftsrecht zum 01.01.2023, insb. die Klarstellung des Vorrangs des Ehrenamts und die Einführung einer Begründungspflicht des Jugendamts im Rahmen der Mitwirkung bei der familiengerichtlichen Auswahl des Vormunds hat Rückenwind für ehrenamtliche Vormundschaften gebracht. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete führen dies in der Regel entweder bürgerschaftlich Engagierte, sog. Dritte, ehrenamtliche Vormundschaften oder Personen aus dem (familiären) Bezugssystem, etwa Onkel, Tanten oder auch ältere Geschwister durch. Zur Umsetzung vormundschaftsbezogener Aufgaben – Mitwirkung und Begründung im Rahmen der Auswahl des Vormunds, Eignungsprüfung und Vorbereitung interessierter Ehrenamtlicher, Begleitung bestellter Einzelvormund_innen – werden vielerorts Koordinierungsstellen aufgebaut. Teilweise geschieht dies in Zusammenarbeit von Jugendämtern mit Vormundschaftsvereinen und/oder freien Trägern.
Dabei stellt sich eine Reihe von (neuen) Fragen, etwa: Welche Anforderungen bringt die gesetzliche Stärkung der Subjektstellung des Mündels mit sich? Was ist bei der Suche nach potenziellen ehrenamtlichen Vormund_innen zu beachten? Wie lässt sich „Eignung zum Führen einer Vormundschaft“ konkretisieren? Wie können interessierte Ehrenamtliche gut auf das vormundschaftliche Amt vorbereitet werden? Wie sind sie in der Ausübung des Amtes zu begleiteten? Inwiefern unterscheidet sich die Zusammenarbeit mit bürgerschaftlich engagierten Vormund_innen von der mit Verwandten als Vormund_innen?

In der Online-Veranstaltung wird ein Überblick über Neuerungen im Vormundschaftsrecht gegeben, die insbesondere für die veränderte Zusammenarbeit mit (ehrenamtlichen) Einzelvormund_innen relevant sind. Daraus abzuleitende veränderte Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung durch Jugendämter und freie Träger werden skizziert.

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeitende der Jugendämter, der Jugendhilfe, der Jugendmigrationsfachdienste, Vormünder_innen, Ehrenamtliche und weitere Interessierte aus der Fachöffentlichkeit.

Referentin:
Dr. Miriam Fritsche (vormundschaftsbezogene Praxisbegleitung)
Sie sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Nach erfolgter Anmeldung werden die Zugangsdaten zur Fortbildung versendet.

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bei Interesse hierzu unter beiliegendem Link an:
Online-Anmeldung – Details
Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein
Kontaktdaten: fb@landtag.ltsh.de; Tel. 0431-988-1290
Anmeldeschluss ist der 27. Juni 2025

Fortbildung „Identitätsklärung von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten“

Einladung zur Fortbildung
am Mittwoch 09.07.2025 von 16 – 18 Uhr

„Identitätsklärung von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten“

Referent: Simon Dippold
(Identität & Respekt – Landesweite Flüchtlingshilfe beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein)

Liebe Jugendliche, liebe ehrenamtliche Vormund*innen und Begleitpersonen, liebe Betreuer*innen, liebe Interessierte,

im Rahmen der Projekte „Frische Brise“ und „Kompass“ veranstaltet lifeline e.V. eine Fortbildung zum Thema „Identitätsklärung von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten“.

Das Thema Identitätsklärung spielt für alle Geflüchteten, damit auch für die unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen, ein großes Thema bei Ankunft und weiterem Aufenthalt in Deutschland. Für den deutschen Rechtsstaat sind Informationen über die Identität eines Menschen ein entscheidender Faktor für das Asylverfahren, das Bleiberecht allgemein und die Verfestigung des Aufenthalts. Für Betroffene, die vor der Aufgabe stehen ihre Identität zu klären und zu beweisen, beinhaltet dieses Thema oft viele Hürden – sowohl emotional als auch finanziell und zeitlich, denn bei Nichterfüllung der Anforderungen kann es zu aufenthaltsrechtlichen Problemen kommen.

Wir wollen uns in der Fortbildung u.a. folgenden Fragen widmen:
Was bedeutet eigentlich Identitätsklärung und Passpflicht?
Was sind Mitwirkungspflichten?
Wie kann ich diese erfüllen, wann gilt meine Identität als ‚geklärt‘ und welche Nachweise muss ich hierfür vorlegen?
Welche Voraussetzungen an die Identitätsklärung liegen je nach Aufenthaltsstatus vor?

All das und noch ein bisschen mehr wird in der Fortbildung Thema sein. Im Anschluss an den Input wird es auch Zeit für Fragen, Austausch und Diskussion geben.

Wann? 09.07.2025 von 16:00 – 18:00 Uhr
Wo? lifeline e.V. Sophienblatt 64a, 24114 Kiel

Wir bitten um Anmeldung zur Veranstaltung unter 0431-2405828 oder frische.brise@lifeline-frsh.de

Es grüßt herzlich das lifeline e.V. Team